Jubiläum 150 Jahre DRK: Rotes Kreuz vor dem Brandenburger Tor in Berlin

Der Kreisverband Flensburg-Stadt

Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Das DRK bekennt sich zu den Rotkreuzgrundsätzen Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Es nimmt insbesondere die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben, sowie diejenigen, die ihm durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesen sind. Dazu gehören die humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten und nach Naturkatastrophen sowie die Verbreitung des humanitären Völkerrechts. In Deutschland koordiniert das DRK in Zusammenarbeit mit den Behörden den Katastrophenschutz sowie den zivilen Rettungsdienst. Zu seinen Aufgaben im Inland gehört insbesondere auch die Wohlfahrts- und Sozialarbeit.
Ihre Ansprechpartnerin

Frau Anne Köster
Referentin der Geschäftsführung

E-Mail senden

Tel.: 0461/ 43 09 14 - 10
E-Mail: sekretariat(at)drk-flensburg(dot)de

Unser Kreisverband im Überblick

Lernen Sie hier unsere Verwaltung kennen. Erfahren Sie die Aufgabenbereiche und Kontaktdaten der Mitarbeiter*innen.

Fahne des DRK

Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter unseres Kreisverbandes.

Die Kreisversammlung ist das oberste Organ des Kreisverband. Hier fassen der Vorstand sowie die Mitglieder wichtige Beschlüsse.

DRK - Ehrenamt

Erfahren Sie mehr darüber, was wir in Flensburg für die Menschen machen

Organisationsstruktur des DRK-Kreisverband Flensburg-Stadt e.V. und seiner Gesellschaften.

Grundsätze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes

Unsere sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.

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Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter unseres Kreisverbandes.

Die Kreisversammlung ist das oberste Organ des Kreisverband. Hier fassen der Vorstand sowie die Mitglieder wichtige Beschlüsse.

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Grundsätze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes

Unsere sieben Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.

Die Verbandsorganisation im Überblick

Das DRK besteht aus dem Bundesverband, 19 Landesverbänden, den Kreisverbänden und Ortsvereinen sowie dem Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. mit seinen 33 DRK-Schwesternschaften. Der Bundesverband mit Sitz in Berlin hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände durch zentrale Maßnahmen und einheitliche Regelungen zu fördern. Er sorgt für die Einhaltung der Rotkreuzgrundsätze und setzt verbandspolitische Ziele.
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