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Das Deutsche Rote Kreuz stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§1 der DRK-Satzung) und seiner Möglichkeiten (§ 29 der DRK-Satzung) folgende Aufgaben:
Verbreitung der Kenntnis des Humanitären Völkerrechts sowie der
Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend
Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.
Weitere Aufgaben
Allgemeine Verwaltungsaufgaben innerhalb des DRKs
Betreuung der Fördermitglieder
Suchdienst
Blutspendetermine im Kreisgebiet
Mitwirkung bei der Familien-Zusammenführung und damit zusammenhängenden Hilfsaktionen
Katastrophenschutz, Katastrophenhilfe sowie der Betreuungsdienst
Sanitätsdienst, Sanitätswachdienste
Rotkreuzkurse / Erste-Hilfe-Lehrgänge
Schul- und Jugendarbeit
Schulsanitätsdienst
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