Die Kreisversammlung (Mitgliederversammlung) wird satzungsgemäß in der Regel einmal pro Jahr einberufen und bildet das höchste Beschlussgremium des Kreisverbandes.
Ihr gehören gemäß Satzung die Mitglieder des Präsidiums, die Einzelmitglieder des Kreisverbandes sowie die Vertreter der korporativen Mitglieder an.